Als Einleitung kurz zusammengefasst: Magnus Gäfgen entführte und ermordete den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler. Nun bekommt er eine Entschädigung vom Land Hessen, in Höhe von 3.000 Euro zugesprochen. Ihm wurde während des Verhörs Folter angedroht, wenn er nicht den Aufenthaltsort seines Opfers bekannt geben würde. Das tat er dann auch, leider zu spät. Der Junge wurde tot in einem Tümpel gefunden.
Das Ganze ist auf jeden Fall eine harte Probe für jeden Menschen mit ein wenig Rechtsempfinden und auch mein erster Impuls war: „Zur Hölle, das kann doch wohl nicht wahr sein. Er hat ein Kind getötet und verlangt jetzt auch noch eine Entschädigung, weil er schlecht behandelt worden ist?“ Nachdem ich mich aber ein wenig beruhigt hatte, kann man das Urteil des Gerichts schon ein Stück weit nachvollziehen. Oder sagen wir ich kann es zumindest. Ich möchte mir hier nicht anmaßen, für die Allgemeinheit zu sprechen.
Worum geht es also eigentlich? Gäfgen wurde festgenommen und die Polizei wollte den Aufenthaltsort von Jakob erfahren. Gäfgen stellt auf stur und sagt erst mal gar nichts. Die Beamten versuchen alles aber es fruchtet nichts. Dann kommt schließlich einer der Beamten auf die Idee etwas härter vorzugehen und droht ihm Folter an. Darf so etwas in einem Land passieren, das sich Rechtsstaat nennt? Die einzig mögliche Antwort kann eigentlich nur „Nein“ lauten. Würden wir so etwas tolerieren, wären wir nicht besser als jedes x-beliebige Regime, das wir sonst immer so verteufeln.
Menschlich kann ich das alles nachvollziehen. Hätte ich in dieser Situation dasselbe gemacht? Ich weiß es nicht! Als Vater von zwei Töchtern weiß ich aber, dass ich persönlich sicherlich nicht zimperlich mit jemandem umgehen würde, der eines meiner Kinder entführt hätte. Dies alles legitimiert aber nicht den Staat solche Mittel aufzufahren. Vor allem muss man sich vor Augen führen, dass all dies an einem Zeitpunkt passiert ist, an dem Gäfgen noch gar nicht rechtskräftig verurteilt worden ist.
Wenn so etwas erlaubt ist, wie weit sind wir dann davon entfernt, dass unschuldige Menschen aus ihren Wohnungen gezerrt werden – aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen – und gefoltert werden? Wir regen uns über die Gestapo, die Stasi und alle anderen auf, die so handeln. Vollkommen zu Recht. Dann dürfen wir aber für uns keinen anderen Maßstab ansetzen. Ich unterstütze auf jeden Fall das Urteil des Frankfurter Landgerichts, auch wenn mich manch einer da draußen vielleicht nicht verstehen kann.